Jeder Mensch kann die Verantwortung für eine Straftat übernehmen und sich jederzeit zu einem Täter-Opfer Ausgleich als sogenannter "Selbstmelder" bereit erklären.
Dafür steht die Fachstelle für Täter- Opfer - Ausgleich in Hannover zur Verfügung. Langjärige Erfahrung und Qualität sind garantiert.
Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht kann in jedem Stadium des Verfahrens einen TOA einleiten. Nach § 46a wird das ernsthafte Bemühen eines Täters berücksichtigt.
Die Rückfallquote eines Straftäters ist nach einem durchgeführten TOA geringer, als nach einer herkömmlichen Bestrafung.
Täterarbeit ist Opferschutz
Opfer Interessen:
- Schnelle unbürokratische Wiedergutmachung - Psychologische Aufarbeitung der Tat - Vermeidung von Gerichtsprozessen - Mitbestimmung über den Ausgang des Verfahrens - Vermeidung von Zukunftskonflikten
Hier ein Fallbeispiel. TOA nach einem maskierten Raubüberfall in einem Wohnhaus:
Das ehemalige altbewährte hauptamtliche Vollzeit-Team arbeitet jetzt in der Medios-Mediations Praxis am Lister Platz mit Anke Menzel, Jutta Klenzner und Christian Richter zur erneuten erfolgreichen Zusammenarbeit unter anderen Bedingungen.