Dieses Gütesiegel bescheinigt die Anerkennung und Zertifizierung des Bundesverbandes für Mediation e.V.
Die Vereinbarungen sind sofort vollstreckbar
Das Mediationsgesetz wurde am 28.06.2012 durch den Bundestag verabschiedet. Nun wird die außergerichtliche Streitbeilegung gesetzlich geregelt.
Mediatoren müssen nun Praxis und regelmäßige Fortbildungen nachweisen. So werden die professionellen Mediatorinnen und Mediatoren gestärkt! Infos dazu unter: www.tagesschau.de/multimedia/audio63206.html
Geeignet sind alle Fälle in denen die Streitparteien nach einer Lösung suchen, inbesondere aus den Bereichen:
Straftaten (Täter-Opfer-Ausgleich § 46a StGB , §153 u. 153a StPO)
Eine Mediation dauert in der Regel 3 Std. Darin sind je 1 Vorgespräch und 1 Vermittlungsgespräch enthalten. Eine schriftliche Vereinbarung/Vertrag kann zum Schluß durch mich aufgesetzt werden. Die Kosten werden vor der Mediation vereinbart. Sie werden in der Regel durch die Streitparteien geteilt. Siehe Gebührenordnung unter der Rubrik "Gütestelle". Ein Infogespräch ist kostenlos. Die Kosten einer Mediation werden inzwischen von vielen Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Die Mediation kann in jedem Stadium von Ihnen abgebrochen werden, wenn Sie mit dem Verlauf nicht zufrieden sind.
Es muss nicht immer zu einer persönlichen Begegnung kommen. Ich kann indirekt vermitteln, wenn es Ihnen unangenehm ist die Gegenseite persönlich zu treffen. Auch telefonische Vermittlung ist möglich. Der sinnvollste Weg ist natürlich die "face to face mediation", in der Sie sich begegnen und die Konflikte in meiner Gegenwart intensiv besprechen können. Bei Beziehungskonflikten kann eine Kollegin als Co- Mediatorin hinzugezogen werden.
Bei Bereitschaft der Parteien kommt es in 95% der Fälle zu einer Einigung!